Diese Ergänzung zur Privacy Policy erläutert Informationen gemäss EU-DSGVO, sofern die DSGVO auf unsere Verarbeitung anwendbar ist.
VermögenPlus, Schweiz. Sofern rechtlich erforderlich, benennen wir einen EU-Vertreter und informieren hierüber in dieser Richtlinie.
Art. 6 Abs. 1 DSGVO: lit. a (Einwilligung), lit. b (Vertrag), lit. c (rechtliche Pflichten), lit. f (berechtigte Interessen) – je nach Kontext.
Einwilligungen sind freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar; die Rechtmässigkeit bis zum Widerruf bleibt unberührt.
Sorgfältige Auswahl, Verträge gemäss Art. 28 DSGVO; Verarbeitung ausschliesslich auf Weisung und mit geeigneten Sicherheitsmassnahmen.
Nur mit geeigneten Garantien (Art. 46 DSGVO, z. B. EU-Standardvertragsklauseln) oder bei Angemessenheitsbeschluss.
Aufbewahrung nur so lange wie nötig bzw. gesetzlich vorgeschrieben; anschliessend Löschung/Anonymisierung.
Technische und organisatorische Massnahmen, regelmässige Wirksamkeitsprüfungen, Protokollierung.
Es werden keine automatisierten Einzelentscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO getroffen.
Betroffene Personen können Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde gemäss Art. 77 DSGVO einreichen.
Diese Richtlinie wird bei Bedarf angepasst; gültig ist die jeweils aktuelle Version.